Prägerecht


Eine Worttrennung gefunden

Prä · ge · recht

Das Wort Prä­ge­recht besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Prä­ge­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Prä­ge­recht" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Prägerecht bezeichnet das exklusive Recht, Münzen zu prägen und auszugeben. Dieses Recht wird in der Regel von staatlichen Institutionen, wie nationalen Banken oder Münzstätten, verliehen. Es umfasst die Gestaltung, Herstellung und den gesetzlichen Verwendungszweck von Geldmünzen. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern "Prägung" und "Recht" zusammen, wobei "Prägung" die Form des Herstellen oder Gestaltens von Münzen beschreibt. Das Prägerecht spielt eine wesentliche Rolle im Finanzsystem eines Landes und ist oft mit strengen gesetzlichen Regelungen verbunden, um Fälschungen und Missbrauch zu verhindern.

Beispielsatz: Das Prägerecht erlaubt einer Zentralbank, die nationale Währung in Form von Münzen und Banknoten herzustellen.

Vorheriger Eintrag: Prager
Nächster Eintrag: Pragerin

 

Zufällige Wörter: besteht gedungenes Marmorurinal Schützenfest vierstündige