Privatanklage


Eine Worttrennung gefunden

Pri · vat · an · kla · ge

Das Wort Pri­vat­an­kla­ge besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pri­vat­an­kla­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pri­vat­an­kla­ge" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Privatanklage" setzt sich aus "Privat" und "Anklage" zusammen. Es beschreibt die rechtliche Möglichkeit, bei einem Gericht eine Anklage zu erheben, die nicht vom Staat, sondern von einer betroffenen Privatperson selbst eingereicht wird. Privatanklagen kommen häufig in Fällen von weniger schwerwiegenden Straftaten vor, wo das Opfer direkt aktiv werden möchte, um Gerechtigkeit zu erlangen. In vielen Rechtssystemen ist die Privatanklage ein bedeutsames Instrument, um den Interessenschutz des Opfers zu gewähren und selbstständig rechtliche Schritte einzuleiten.

Beispielsatz: Die Privatanklage ermöglicht es Bürgern, in bestimmten Fällen selbst gegen einen Täter vor Gericht zu ziehen.

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