Privatentnahmen


Eine Worttrennung gefunden

Pri · vat · ent · nah · men

Das Wort Pri­vat­ent­nah­men besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pri­vat­ent­nah­men trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pri­vat­ent­nah­men" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Privatentnahmen sind Entnahmen von Vermögenswerten oder Geldern aus einem Unternehmen zugunsten der Gesellschafter oder Eigentümer für private Zwecke. Dieser Begriff wird häufig in der Buchführung und im steuerlichen Kontext verwendet. Die Privatentnahmen sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig und müssen gesondert erfasst werden, da sie das Eigenkapital der Firma beeinflussen. Der Begriff setzt sich aus „privat“ (für persönliche Zwecke) und „Entnahme“ (die Handlung des Herausnehmens oder Abziehens) zusammen. Die Pluralform deutet darauf hin, dass es sich um mehrere Entnahmen handelt.

Beispielsatz: Die Privatentnahmen des Unternehmers wurden am Jahresende sorgfältig dokumentiert.

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