Privatgrund


Eine Worttrennung gefunden

Pri · vat · grund

Das Wort Pri­vat­grund besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pri­vat­grund trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pri­vat­grund" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Privatgrund bezeichnet ein Grundstück, das im Besitz einer natürlichen oder juristischen Person ist und nicht öffentlich zugänglich ist. Es umfasst Flächen, die für persönliche oder private Zwecke genutzt werden, wie beispielsweise Wohn- oder Gartenflächen. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „privat“ (nur für bestimmte Personen zugänglich) und „Grund“ (Fläche oder Boden) zusammen. Privatgrund kann dabei unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen und Nutzungsmöglichkeiten aufweisen, je nachdem, ob es sich um Bauland, landwirtschaftliche Flächen oder andere Formen von Eigentum handelt.

Beispielsatz: Das Betreten des Privatgruns ist ohne Erlaubnis des Eigentümers untersagt.

Vorheriger Eintrag: Privatgespräche
Nächster Eintrag: Privatgrundstück

 

Zufällige Wörter: begrenzendes bloßlegenden durchbeisse Grenzpolizei uneindeutig