Privatgrundstücken


Eine Worttrennung gefunden

Pri · vat · grund · stü · cken

Das Wort Pri­vat­grund­stü­cken besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pri­vat­grund­stü­cken trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pri­vat­grund­stü­cken" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Privatgrundstücken“ ist der Dativ Plural des Substantivs „Privatgrundstück“. Ein Privatgrundstück bezeichnet ein Grundstück, das im Besitz einer privaten Person oder einer privaten Institution ist und nicht öffentlich zugänglich ist. Es kann sich um Wohnflächen, Grünanlagen oder andere Flächen handeln, die zu privaten Zwecken genutzt werden. In der Form „Privatgrundstücken“ wird darauf hingewiesen, dass es sich um mehrere solcher Grundstücke handelt, die bestimmten rechtlichen Bestimmungen unterliegen und in der Regel nicht für die Allgemeinheit zugänglich sind.

Beispielsatz: Das Betreten von Privatgrundstücken ohne Erlaubnis ist verboten.

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