Privatinteresse


Eine Worttrennung gefunden

Pri · vat · in · ter · es · se

Das Wort Pri­vat­in­ter­es­se besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pri­vat­in­ter­es­se trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pri­vat­in­ter­es­se" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Privatinteresse bezeichnet das individuelle und persönliche Interesse einer Person an etwas. Es handelt sich um ein Substantiv, das aus den Wörtern "privat" (im Sinne von persönlich oder individuell) und "Interesse" (das Wunsch oder Bedürfnis nach etwas zu haben) zusammengesetzt ist. Privatinteressen können beispielsweise finanzielle, berufliche oder persönliche Belange umfassen, die nicht unbedingt im öffentlichen Interesse liegen. Sie stehen im Gegensatz zu allgemeinen Interessen, die das Gesamtwohl einer Gemeinschaft oder institutionellen Einheit betreffen.

Beispielsatz: Er setzte sich für das Gemeinwohl ein, obwohl sein Privatinteresse ihn oft ablenkte.

Vorheriger Eintrag: Privatinitiativen
Nächster Eintrag: Privatinteressen

 

Zufällige Wörter: hinzurichtendem komplettierte Patrons Schulweisheit Unternehmensteuerreform