Privatisierungsbehörde


Eine Worttrennung gefunden

Pri · va · ti · sie · rungs · be · hör · de

Das Wort Pri­va­ti­sie­rungs­be­hör­de besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pri­va­ti­sie­rungs­be­hör­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pri­va­ti­sie­rungs­be­hör­de" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Privatisierungsbehörde" setzt sich aus den Begriffen "Privatisierung" und "Behörde" zusammen. Die Privatisierung bezieht sich auf den Prozess, bei dem staatliche Unternehmen oder Dienstleistungen in private Hand überführt werden. Eine Behörde ist eine staatliche oder öffentlich-rechtliche Institution, die für die Verwaltung, Regelung oder Aufsicht zuständig ist. In diesem Kontext bezeichnet die Privatisierungsbehörde eine Institution, die die Verantwortung für die Umsetzung und Überwachung von Privatisierungsmaßnahmen trägt, oft durch rechtliche Rahmenbedingungen oder Marktanalysen.

Beispielsatz: Die Privatisierungsbehörde arbeitet daran, staatliche Unternehmen in private Hände zu überführen.

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