Privatklage


Eine Worttrennung gefunden

Pri · vat · kla · ge

Das Wort Pri­vat­kla­ge besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pri­vat­kla­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pri­vat­kla­ge" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Privatklage ist ein rechtlicher Begriff, der eine Klage beschreibt, die von einer verletzten Privatperson eingereicht wird, um einen Schadensersatz oder eine andere Wiedergutmachung zu fordern. Im Gegensatz zur öffentlichen Klage, die von der Staatsanwaltschaft erhoben wird, erfolgt die Privatklage, wenn das Opfer einer Straftat die Verantwortung für die Verfolgung des Delikts übernimmt. Die Privatklage wird häufig in Fällen von geringfügigen Delikten oder in bestimmten zivilrechtlichen Angelegenheiten angewendet, wo das öffentliche Interesse nicht im Vordergrund steht.

Beispielsatz: Die Angeklagte erhob eine Privatklage wegen diffamierender Äußerungen.

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