Privatrache


Eine Worttrennung gefunden

Pri · vat · ra · che

Das Wort Pri­vat­ra­che besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pri­vat­ra­che trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pri­vat­ra­che" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Privatrache ist ein zusammengesetztes Substantiv. Es setzt sich aus den Wörtern "Privat" und "Rache" zusammen. "Privat" bezieht sich auf etwas Persönliches oder Individuelles, während "Rache" das Verlangen nach Vergeltung oder Sanktionierung für erlittenes Unrecht beschreibt. Privatrache bezieht sich also auf eine Form der Vergeltung oder Bestrafung, die von einer Einzelperson oder einer privaten Gruppe ausgeübt wird. Es handelt sich um eine nicht staatliche Form der Justiz, die oft außerhalb des legalen Rahmens agiert und nicht von offiziellen Institutionen unterstützt wird.

Beispielsatz:

Vorheriger Eintrag: Privatquartieren
Nächster Eintrag: Privatradio

 

Zufällige Wörter: achthunderteinundsiebzig achthundertfünfundvierzigsten Befürwortens böotischer fotografierst