Privatverbindlichkeit


Eine Worttrennung gefunden

Pri · vat · ver · bind · lich · keit

Das Wort Pri­vat­ver­bind­lich­keit besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pri­vat­ver­bind­lich­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pri­vat­ver­bind­lich­keit" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Privatverbindlichkeit“ beschreibt eine Verpflichtung oder Schuld, die eine Person gegenüber einer anderen Person hat, die nicht im geschäftlichen, sondern im privaten Bereich entsteht. Diese Art von Verbindlichkeit kann beispielsweise aus persönlichen Darlehen, finanziellen Hilfen innerhalb von Freundschaften oder familiären Beziehungen resultieren. Im Gegensatz zu geschäftlichen Verbindlichkeiten, die oft rechtlich geregelt sind, beruhen Privatverbindlichkeiten häufig auf Vertrauen und persönlichen Absprachen. Das Wort setzt sich aus „privat“ (persönlich, nicht geschäftlich) und „Verbindlichkeit“ (Verpflichtung oder Schuld) zusammen.

Beispielsatz: Die Privatverbindlichkeit des Unternehmers konnte durch einen besseren Finanzplan erfolgreich reduziert werden.

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