Progressionsvorbehalt


Eine Worttrennung gefunden

Pro · gres · si · ons · vor · be · halt

Das Wort Pro­gres­si­ons­vor­be­halt besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pro­gres­si­ons­vor­be­halt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pro­gres­si­ons­vor­be­halt" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Progressionsvorbehalt ist eine Regelung im deutschen Steuerrecht. Er besagt, dass bestimmte Einkünfte zwar steuerfrei sind, aber dennoch bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass diese Einkünfte den Steuersatz für das zu versteuernde Einkommen erhöhen können. Der Progressionsvorbehalt gilt beispielsweise für Krankengeld, Arbeitslosengeld oder auch für bestimmte ausländische Einkünfte. Durch den Progressionsvorbehalt soll eine progressive Besteuerung gewährleistet werden, bei der höhere Einkünfte auch einen höheren Steuersatz haben.

Beispielsatz: Der Progressionsvorbehalt sorgt dafür, dass bestimmte Einkünfte bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt werden, auch wenn sie steuerfrei sind.

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