Prokura


Eine Worttrennung gefunden

Pro · ku · ra

Das Wort Pro­ku­ra besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pro­ku­ra trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pro­ku­ra" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Prokura bezeichnet eine umfassende Vollmacht, die einem Prokuristen in einem Unternehmen erteilt wird. Dieser ist rechtlich befugt, im Namen der Firma Rechtsgeschäfte abzuschließen, die im Rahmen des Unternehmens gewöhnlich anfallen. Die Prokura kann in verschiedenen Formen erteilt werden, beispielsweise als Einzelprokura, bei der einer Person die Vollmacht allein zusteht, oder als Gesamtprokura, bei der mehrere Personen gemeinsam handeln müssen. Sie ist in Deutschland im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt und stellt sicher, dass die Geschäftsführung effektiver gestaltet werden kann, indem Entscheidungen schnell und rechtlich verbindlich getroffen werden.

Beispielsatz: Der Geschäftsführer erteilte einem Mitarbeiter die Prokura, um ihm umfassende Entscheidungsbefugnisse im Unternehmen zu übertragen.

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