Propagandadelikte


Eine Worttrennung gefunden

Pro · pa · gan · da · de · lik · te

Das Wort Pro­pa­gan­da­de­lik­te besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pro­pa­gan­da­de­lik­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pro­pa­gan­da­de­lik­te" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Propagandadelikte bezeichnet Straftaten, die im Zusammenhang mit der Verbreitung von Propaganda stehen. Diese Delikte beinhalten oft die Verbreitung von Ideen oder Informationen, die extremistische, rassistische oder diskriminierende Inhalte fördern. Der Begriff setzt sich aus "Propaganda", der gezielten Verbreitung von Informationen zur Meinungsbildung, und "Delikte", einer juristischen Bezeichnung für strafbare Handlungen, zusammen. Propagandadelikte können sowohl in schriftlicher als auch in mündlicher Form auftreten und werden häufig rechtlich verfolgt, um die Verbreitung schädlicher Ideologien zu verhindern.

Beispielsatz: Die Untersuchung der Propagandadelikte hat im vergangenen Jahr zugenommen.

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