Prozeßordnung


Eine Worttrennung gefunden

Pro · zeß · ord · nung

Das Wort Pro­zeß­ord­nung besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pro­zeß­ord­nung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pro­zeß­ord­nung" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Prozeßordnung bezeichnet die Sammlung von Regeln und Vorschriften, die das Verfahren in rechtlichen Auseinandersetzungen regeln. Sie legt die Abläufe und Zuständigkeiten fest, um einen gerechten und ordnungsgemäßen Ablauf von Gerichtsverfahren zu gewährleisten. Das Wort ist im Deutschen als „Prozess“ (Grundform) und „Ordnung“ zusammengesetzt, wobei „Prozeß“ (veraltete Schreibweise, heute „Prozess“) sich auf den rechtlichen Vorgang bezieht und „Ordnung“ die Struktur und Systematik beschreibt, die dem Verfahren zugrunde liegt. Die Prozeßordnung ist somit entscheidend für die Rechtssicherheit und die Wahrung der Rechte der Beteiligten.

Beispielsatz: Die Prozeßordnung legt die Regeln für den Ablauf der Gerichtsverhandlungen fest.

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