Prozessbeginn


Eine Worttrennung gefunden

Pro · zess · be · ginn

Das Wort Pro­zess­be­ginn besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pro­zess­be­ginn trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pro­zess­be­ginn" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Prozessbeginn" setzt sich aus den Wörtern "Prozess" und "Beginn" zusammen. "Prozess" beschreibt einen fortlaufenden Ablauf oder eine Entwicklung, oft in rechtlichen, geschäftlichen oder technischen Kontexten. "Beginn" bezeichnet den Start oder das Einsetzen von etwas. Zusammen bildet "Prozessbeginn" den Zeitpunkt, an dem ein bestimmter Prozess in Gang gesetzt wird. Es handelt sich um ein Substantiv, das den Auftakt einer Aktivität oder Handlung kennzeichnet, die eine Reihe von Schritten oder Phasen umfasst.

Beispielsatz: Der Prozessbeginn wurde für den nächsten Montag angesetzt.

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