Prozesseröffnung


Eine Worttrennung gefunden

Pro · zess · er · öff · nung

Das Wort Pro­zess­er­öff­nung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pro­zess­er­öff­nung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pro­zess­er­öff­nung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Prozesseröffnung bezeichnet den Beginn eines rechtlichen Verfahrens, insbesondere in der Gerichtsbarkeit. Es handelt sich um ein Substantiv, das aus den Wörtern "Prozess" und "Öffnung" zusammengesetzt ist. Der Begriff beschreibt den formalen Akt, bei dem ein Rechtsstreit vor ein Gericht gebracht wird, sodass die beteiligten Parteien ihre Argumente und Beweise präsentieren können. Die Prozesseröffnung ist ein entscheidender Schritt im Verlauf eines Verfahrens, der oft mit der Einreichung von Klagen oder Anträgen verbunden ist und wichtige rechtliche Rahmenbedingungen festlegt.

Beispielsatz: Die Prozesseröffnung fand nach intensiven Verhandlungen schließlich statt.

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