Prozeßauftakt


Eine Worttrennung gefunden

Pro · zeß · auf · takt

Das Wort Pro­zeß­auf­takt besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pro­zeß­auf­takt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pro­zeß­auf­takt" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Prozeßauftakt bezeichnet den Beginn eines Gerichtsverfahrens. Es handelt sich um eine substantivierte Form des Verbs "prozessieren", das hier in der Grundform vorliegt. Beim Prozeßauftakt werden die Beteiligten vor Gericht informiert, um welches Straf- oder Zivilverfahren es sich handelt und welche Anklage bzw. Klage erhoben wurde. Dabei werden auch die Verfahrensmodalitäten, wie zum Beispiel die Ladungen von Zeugen, festgelegt. Der Prozeßauftakt markiert somit den Beginn der gerichtlichen Auseinandersetzung und bestimmt den weiteren Verlauf des Verfahrens.

Beispielsatz: Der Prozeßauftakt brachte die spannenden juristischen Auseinandersetzungen vor Gericht.

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