prozeßführende


Eine Worttrennung gefunden

pro · zeß · füh · ren · de

Das Wort pro­zeß­füh­ren­de besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort pro­zeß­füh­ren­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "pro­zeß­füh­ren­de" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "prozessführende" kann in der Grundform keinem konkreten Verb zugeordnet werden, da es sich um eine Ableitung handelt. Es bezieht sich auf die Person oder Organisation, die einen Prozess führt oder leitet. Der Begriff setzt sich aus dem Substantiv "Prozess" und dem Verb "führend" zusammen. Demzufolge beschreibt "prozessführende" jemanden, der als Verantwortlicher oder Leiter eines Vorgangs oder einer rechtlichen Auseinandersetzung fungiert. Diese Person hat in der Regel die Aufgabe, den Prozess zu steuern, zu koordinieren und zu überwachen.

Beispielsatz: Der prozeßführende Anwalt stellte die Klage im Namen seines Mandanten ein.

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