Prozeßführungen


Eine Worttrennung gefunden

Pro · zeß · füh · run · gen

Das Wort Pro­zeß­füh­run­gen besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pro­zeß­füh­run­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pro­zeß­füh­run­gen" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Prozeßführungen" ist die Pluralform des Substantivs "Prozeßführung". Es bezeichnet den aktiven Vorgang, einen Prozess zu leiten oder zu führen, oft im juristischen Kontext, wo es um die Durchführung von Gerichtsverfahren geht. Prozeßführungen umfasst die strategische Planung, die Koordination von Rechtsmitteln und die Vertretung der Interessen einer Partei vor Gericht. Der Begriff kann auch auf andere Bereiche übertragen werden, in denen Abläufe organisiert und gesteuert werden müssen, z. B. in der Unternehmensführung oder in Projektmanagement.

Beispielsatz: "Die Prozeßführungen in diesem Fall erforderten sorgfältige Vorbereitungen und strategische Überlegungen."

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