Prozeßschrift


Eine Worttrennung gefunden

Pro · zeß · schrift

Das Wort Pro­zeß­schrift besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pro­zeß­schrift trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pro­zeß­schrift" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Prozeßschrift“ bezeichnet ein schriftliches Dokument, das im Kontext eines Rechtsverfahrens erstellt wird. Es beinhaltet Darlegungen, Anträge oder Beweismittel einer Partei. Der Begriff befindet sich in der zusammengesetzten Form, wobei „Prozeß“ auf ein rechtliches Verfahren und „schrift“ auf eine schriftliche Darstellung hinweist. Prozeßschriften sind essenziell für die Kommunikation zwischen den beteiligten Parteien und dem Gericht und müssen oft bestimmten formalen Anforderungen genügen, um rechtswirksam zu sein. In der heutigen Rechtsprache wird häufig die Schreibweise „Prozessschrift“ verwendet, insbesondere in deutschen Rechtsordnungen.

Beispielsatz: Die Prozeßschrift muss fristgerecht beim Gericht eingereicht werden, um die Klage zu vervollständigen.

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