Prüfungsanträge


Eine Worttrennung gefunden

Prü · fungs · an · trä · ge

Das Wort Prü­fungs­an­trä­ge besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Prü­fungs­an­trä­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Prü­fungs­an­trä­ge" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Prüfungsanträge sind schriftliche Anfragen oder Formulare, die von Studierenden eingereicht werden, um die Teilnahme an Prüfungen zu beantragen. Das Wort setzt sich aus den Begriffen „Prüfung“ und „Antrag“ zusammen. „Prüfung“ bezeichnet eine formale Beurteilung des Wissens oder Könnens, während „Antrag“ die Bitte um Genehmigung einer Anfrage darstellt. Die Pluralform „Prüfungsanträge“ deutet darauf hin, dass mehrere solcher Anträge vorliegen oder angefordert werden. Anträge dieser Art sind häufig Teil von Hochschulverfahren und müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um genehmigt zu werden.

Beispielsatz: Die Studenten müssen ihre Prüfungsanträge fristgerecht einreichen.

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