Prüfungsordnung


Eine Worttrennung gefunden

Prü · fungs · ord · nung

Das Wort Prü­fungs­ord­nung besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Prü­fungs­ord­nung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Prü­fungs­ord­nung" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Prüfungsordnung ist ein zusammengesetztes Substantiv, das aus den Wörtern „Prüfung“ und „Ordnung“ besteht. Es bezeichnet die Gesamtheit der Regelungen und Vorschriften, die den Ablauf und die Bedingungen von Prüfungen an Bildungseinrichtungen, wie Schulen oder Universitäten, festlegen. Die Prüfungsordnung regelt beispielsweise zulässige Prüfungsformen, Fristen, Bewertungskriterien und Verfahren bei Prüfungsanträgen oder -widersprüchen. Sie dient sowohl dem Schutz der Studierenden als auch der Sicherstellung fairer und transparenter Prüfungsbedingungen.

Beispielsatz: Die Prüfungsordnung legt die Rahmenbedingungen für die Prüfungen im Studium fest.

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