Rückwirkungsverbot


Eine Worttrennung gefunden

Rück · wir · kungs · ver · bot

Das Wort Rück­wir­kungs­ver­bot besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rück­wir­kungs­ver­bot trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rück­wir­kungs­ver­bot" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Rückwirkungsverbot ist ein juristischer Grundsatz, der besagt, dass eine Rechtsnorm nicht rückwirkend angewendet werden darf. Das bedeutet, dass eine Regelung nicht auf Sachverhalte angewendet werden kann, die vor ihrem Inkrafttreten liegen. Dies dient dem Schutz der Rechtssicherheit und des Vertrauens in den Rechtsstaat. Das Rückwirkungsverbot ist ein wichtiger Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips und stellt sicher, dass die Bürger vor willkürlichen Maßnahmen geschützt sind.

Beispielsatz: Das Rückwirkungsverbot stellt sicher, dass neue Gesetze nicht nachträglich auf bereits abgeschlossene Rechtsverhältnisse angewendet werden.

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