Rassegesetze


Eine Worttrennung gefunden

Ras · se · ge · set · ze

Das Wort Ras­se­ge­set­ze besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ras­se­ge­set­ze trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ras­se­ge­set­ze" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Rassegesetze sind gesetzliche Regelungen, die darauf abzielen, bestimmte Rassen oder ethnische Gruppen zu diskriminieren und ihre Rechte einzuschränken. Sie sind oft Teil einer rassistischen Ideologie, die die Überlegenheit einer angeblichen „Rasse“ über andere propagiert. Der Begriff wird häufig mit den diskriminierenden Gesetzen des nationalsozialistischen Deutschlands in Verbindung gebracht, die während der 1930er Jahre eingeführt wurden, um Juden und andere Minderheiten zu verfolgen. Das Wort selbst ist ein zusammengesetztes Substantiv, bestehend aus „Rasse“ und „Gesetze“, und verweist auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, die rassistische Diskriminierung legitimieren.

Beispielsatz: Die Rassegesetze der nationalsozialistischen Regierung führten zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierung.

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