Raubabsicht


Eine Worttrennung gefunden

Raub · ab · sicht

Das Wort Raub­ab­sicht besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Raub­ab­sicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Raub­ab­sicht" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Raubabsicht bezeichnet die Absicht, einen Raubüberfall durchzuführen oder jemanden seines Eigentums durch Gewalt oder Drohung zu berauben. Es handelt sich um ein juristisches Begriff, der im deutschen Strafrecht verwendet wird und auf die geplante Handlung abzielt. Die Wortkombination setzt sich aus „Raub“, dem Delikt des Diebstahls mit Gewaltanwendung, und „Absicht“, dem bewussten Wollen einer Handlung, zusammen. Raubabsicht ist somit die klare, zielgerichtete Absicht, einen Raub zu begehen. Die rechtlichen Konsequenzen einer festgestellten Raubabsicht können schwerwiegend sein und mit hohen Strafen geahndet werden.

Beispielsatz: Die Polizei ermittelte gegen die Verdächtigen wegen Raubabsicht.

Vorheriger Eintrag: Raub
Nächster Eintrag: Raubameise

 

Zufällige Wörter: auszuleihen meterlangen objektivierter rauerer Themenkreisen