Raubdelikte


Eine Worttrennung gefunden

Raub · de · lik · te

Das Wort Raub­de­lik­te besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Raub­de­lik­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Raub­de­lik­te" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Raubdelikte sind Straftaten, die mit der Entwendung von Eigentum verbunden sind, wobei Gewalt oder die Androhung von Gewalt gegen eine Person eingesetzt wird. Der Begriff setzt sich aus „Raub“ (die unrechtmäßige Aneignung von Eigentum) und „Delikte“ (Straftaten) zusammen. Raub ist im deutschen Recht ein sogenanntes „Verbrechen“, das schwerer bestraft wird als Diebstahl, da die körperliche Unversehrtheit des Opfers gefährdet wird. Raubdelikte umfassen verschiedene Formen, wie Straßenraub, Banküberfälle oder den Überfall auf Geschäfte. Die Strafverfolgung dieser Taten ist besonders wichtig, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.

Beispielsatz: Die Polizei ermittelt intensiv gegen eine steigende Zahl von Raubdelikten in der Innenstadt.

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