Realerbteilung


Eine Worttrennung gefunden

Re · al · erb · tei · lung

Das Wort Re­al­erb­tei­lung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Re­al­erb­tei­lung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Re­al­erb­tei­lung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Realerbteilung ist ein rechtlicher Begriff aus dem Erbrecht. Sie bezeichnet die Aufteilung von Erbmasse, die aus bestimmten Vermögensgegenständen besteht, wie Immobilien oder anderen beitragsfähigen Teilen. Dabei bleibt das Erbe in seiner Sache zusammen, und die Berechtigten erhalten Anteile an diesen Realien, anstatt dass sie verkauft oder in Geld umgewandelt werden. Die Realerbteilung ermöglicht eine gleichmäßige Verteilung des Vermögens unter den Erben und kann Konflikte vermeiden, die aus der Teilung von Gemeinschaftsbesitz entstehen könnten.

Beispielsatz: Die Realerbteilung des Unternehmens kümmert sich um die Verwaltung der Immobilien und Grundstücke.

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