Rechtehandel


Eine Worttrennung gefunden

Rech · te · han · del

Das Wort Rech­te­han­del besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rech­te­han­del trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rech­te­han­del" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Rechtehandel bezeichnet den Handel mit Rechten, insbesondere im Bereich des geistigen Eigentums, wie Urheberrechten, Lizenzen oder Patenten. Diese Form des Handels ermöglicht es, kreative Werke, Technologien oder Marken zu monetarisieren und zu schützen. Der Rechtehandel kann sowohl zwischen Unternehmen als auch zwischen Einzelpersonen stattfinden und umfasst oft Verträge und Vereinbarungen, die die Nutzung, Verwertung und Vergütung der jeweiligen Rechte regeln. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern "Rechte" (Plural von Recht, steht für die rechtlichen Ansprüche) und "Handel" (Akt des Kaufens und Verkaufens) zusammen.

Beispielsatz: Der Rechtehandel zwischen den Verlagen fördert die Vielfalt der Medieninhalte.

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