Rechtsaktes


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · ak · tes

Das Wort Rechts­ak­tes besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­ak­tes trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­ak­tes" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Rechtsakte“ ist der Plural von „Rechtsakt“ und bezeichnet formelle Entscheidungen oder Maßnahmen, die Rechtskraft besitzen. Diese können von staatlichen Institutionen, wie der Regierung oder Behörden, sowie von internationalen Organisationen erlassen werden. Rechtsakte dienen der Regelung von Rechtsverhältnissen und können Gesetze, Verordnungen oder Beschlüsse umfassen. Sie sind wesentliche Instrumente in der Rechtswissenschaft, um die rechtlichen Rahmenbedingungen in einem bestimmten Bereich festzulegen oder zu ändern. Der Begriff hebt die rechtliche Verbindlichkeit und den offiziellen Charakter solcher Entscheidungen hervor.

Beispielsatz: Der Rechtsakt, der im letzten Monat verabschiedet wurde, trat am 1. Januar in Kraft.

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