Rechtsamtsleiter


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · amts · lei · ter

Das Wort Rechts­amts­lei­ter besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­amts­lei­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­amts­lei­ter" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Rechtsamtsleiter ist eine Position in einer Behörde oder einer Organisation, die für die Leitung und Organisation des Rechtsamtes verantwortlich ist. Der Rechtsamtsleiter ist in der Regel ein Jurist mit umfassenden Kenntnissen im Bereich des Verwaltungsrechts. Seine Hauptaufgaben umfassen die fachliche Leitung des Rechtsamtes, die Beratung der Geschäftsleitung in rechtlichen Angelegenheiten, die Erstellung von Rechtsgutachten und die Vertretung der Organisation vor Gericht. Der Rechtsamtsleiter ist also verantwortlich für die rechtliche Sicherheit und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben innerhalb der Organisation.

Beispielsatz: Der Rechtsamtsleiter hat die neue Gesetzgebung ausführlich erläutert.

Vorheriger Eintrag: Rechtsamtes
Nächster Eintrag: Rechtsänderung

 

Zufällige Wörter: bauen hervorschosst konditionierten tremolieren