Rechtsangleichung


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · an · glei · chung

Das Wort Rechts­an­glei­chung besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­an­glei­chung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­an­glei­chung" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Rechtsangleichung bezieht sich auf den Prozess, in dem Rechtsvorschriften oder Rechtssysteme zweier oder mehrerer Länder angeglichen werden. Dies geschieht in der Regel aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen, um Handelsbeziehungen zu erleichtern oder juristische Barrieren zwischen den Ländern abzubauen. Durch die Rechtsangleichung sollen Rechtsnormen und -prinzipien harmonisiert werden, um eine einheitlichere Rechtslandschaft zu schaffen. Dies kann durch bilaterale oder multilaterale Vereinbarungen oder durch die Übernahme von Rechtsvorschriften eines Landes durch ein anderes Land erfolgen.

Beispielsatz: Die Rechtsangleichung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union fördert ein einheitliches rechtliches Umfeld.

Vorheriger Eintrag: Rechtsangelegenheiten
Nächster Eintrag: Rechtsansicht

 

Zufällige Wörter: aufgebende auserlesender hofiert kontinental Störgrößen