Rechtsanspruch


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · an · spruch

Das Wort Rechts­an­spruch besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­an­spruch trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­an­spruch" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Rechtsanspruch ist ein Substantiv, das sich aus den Wörtern „Recht“ und „Anspruch“ zusammensetzt. Es bezeichnet das berechtigte Verlangen einer Person oder Institution auf eine bestimmte Leistung oder Handlung, die durch gesetzliche Bestimmungen oder Verträge gesichert ist. Ein Rechtsanspruch kann verschiedenen Bereichen zugeordnet werden, wie z. B. im Arbeitsrecht auf Lohnzahlungen, im Sozialrecht auf Leistungen oder im Vertragsrecht auf die Erfüllung von Vereinbarungen. Der Begriff impliziert, dass der Anspruch rechtlich durchsetzbar ist und im Streitfall vor Gericht geltend gemacht werden kann.

Beispielsatz: Jeder Bürger hat einen Rechtsanspruch auf kostenlose Gesundheitsversorgung.

Vorheriger Eintrag: Rechtsansicht
Nächster Eintrag: Rechtsansprüche

 

Zufällige Wörter: gespültes Normannenherrschaft Poliklinik regierungstreuen triumphierende