Rechtsanwältin


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · an · wäl · tin

Das Wort Rechts­an­wäl­tin besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­an­wäl­tin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­an­wäl­tin" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Rechtsanwältin ist eine weibliche juristische Fachkraft, die sich auf die Beratung und Vertretung von Mandanten in rechtlichen Angelegenheiten spezialisiert hat. Sie verfügt über ein rechtswissenschaftliches Studium sowie eine erfolgreiche Absolvierung des zweiten Staatsexamens. Rechtsanwältinnen können in verschiedenen Rechtsgebieten tätig sein, wie zum Beispiel im Straf-, Zivil- oder Arbeitsrecht. Sie sind befugt, ihre Mandanten vor Gericht zu vertreten und sie in juristischen Angelegenheiten zu beraten. Die Endung "-in" weist darauf hin, dass es sich bei der beschriebenen Person um eine weibliche Rechtsanwältin handelt.

Beispielsatz: Die Rechtsanwältin beriet ihren Mandanten in einer komplizierten Scheidungsangelegenheit.

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