Rechtsbasis


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · ba · sis

Das Wort Rechts­ba­sis besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­ba­sis trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­ba­sis" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Rechtsbasis bezeichnet die rechtlichen Grundlagen oder Rahmenbedingungen, auf denen Gesetze, Vorschriften oder rechtliche Entscheidungen beruhen. Es handelt sich um eine substantivierte Form, die sich aus den Wörtern „Recht“ und „Basis“ zusammensetzt. Die Rechtsbasis bildet somit das Fundament, auf dem ein rechtliches System oder eine spezifische Regelung aufgebaut ist. Oft wird der Begriff in juristischen Kontexten verwendet, um die Verankerung von Gesetzestexten und deren legitime Herkunft zu erläutern.

Beispielsatz: Die Entscheidung wurde auf einer soliden Rechtsbasis formuliert.

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