Rechtsbestand


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · be · stand

Das Wort Rechts­be­stand besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­be­stand trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­be­stand" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Rechtsbestand bezeichnet die Gesamtheit aller rechtlichen Normen, Gesetze und Regelungen, die in einem bestimmten Rechtsgebiet oder zu einem bestimmten Zeitpunkt gültig sind. Der Begriff setzt sich aus "Recht" (die Gesamtheit der geltenden Gesetze) und "Bestand" (die Existenz oder das Vorhandensein von etwas) zusammen. Er impliziert damit eine statische Perspektive auf die Rechtslage, die im Kontext von Rechtsänderungen oder -fortentwicklungen betrachtet wird. Rechtsbestand spielt eine bedeutende Rolle in der Rechtswissenschaft, insbesondere bei der Analyse und Interpretation von Gesetzen und deren Anwendung.

Beispielsatz: Der Rechtsbestand in diesem Fall muss sorgfältig geprüft werden, um mögliche Ansprüche zu klären.

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