Rechtsbrecher


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · bre · cher

Das Wort Rechts­bre­cher besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­bre­cher trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­bre­cher" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Rechtsbrecher" bezeichnet eine Person, die gegen geltende Gesetze oder rechtliche Vorschriften verstößt. Der Rechtsbrecher handelt bewusst oder fahrlässig und verletzt damit die Rechtsordnung. Das Wort setzt sich zusammen aus "Recht", was auf die Gesamtheit der Gesetze hinweist, und "Brecher", was jemanden beschreibt, der etwas bricht oder missachtet. Diese Form des Substantivs ist ein Kompositum, bestehend aus einem Nomen und einer Form des Verbs "brechen". Rechtsbrecher können in verschiedenen Kontexten auftreten, von milden Gesetzesverstößen bis hin zu schweren Straftaten.

Beispielsatz: Der Rechtsbrecher wurde vor Gericht gestellt und muss jetzt die Konsequenzen seines Handelns tragen.

Vorheriger Eintrag: Rechtsblock
Nächster Eintrag: Rechtsbrechern

 

Zufällige Wörter: Babyleiche bemächtigtem Berchtesgadener nachzulesendes Transporteuren