Rechtsfehler


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · feh · ler

Das Wort Rechts­feh­ler besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­feh­ler trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­feh­ler" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Rechtsfehler bezeichnet einen Fehler, der in einem rechtlichen Verfahren oder bei der Anwendung von Gesetzen auftritt. Dieser Begriff setzt sich aus "Recht" und "Fehler" zusammen. Ein Rechtsfehler kann beispielsweise bei Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsakten oder der Auslegung von Gesetzen vorkommen. Solche Fehler können dazu führen, dass Entscheidungen rechtswidrig sind oder die Rechtsanwendung fragwürdig erscheint. Rechtsfehler sind oft ein Grund für Berufungen oder Revisionen, da sie die Gültigkeit und Richtigkeit von Entscheidungen in Frage stellen können.

Beispielsatz: Das Urteil wurde aufgrund eines gravierenden Rechtsfehlers angefochten.

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