Rechtsfähigkeit


Eine Worttrennung gefunden

Rechts ·· hig · keit

Das Wort Rechts­fä­hig­keit besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­fä­hig­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­fä­hig­keit" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Sie ist ein grundlegendes Konzept im Rechtssystem und bezieht sich auf die Möglichkeit, im rechtlichen Sinne als Subjekt zu handeln. Die Rechtsfähigkeit beginnt in der Regel mit der Geburt und endet mit dem Tod. In einigen Fällen, wie bei juristischen Personen, kann die Rechtsfähigkeit auch unabhängig von natürlichen Personen bestehen. Die Begrifflichkeit impliziert, dass eine Person oder eine Organisation rechtlich anerkannt ist und somit Verträge abschließen, klagen oder verklagt werden kann.

Beispielsatz: Die Rechtsfähigkeit einer Person beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod.

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