Rechtsgeschäft


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · ge · schäft

Das Wort Rechts­ge­schäft besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­ge­schäft trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­ge­schäft" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Rechtsgeschäft ist ein juristischer Begriff, der eine Handlung beschreibt, durch die rechtliche Wirkungen herbeigeführt werden. Es umfasst die Erklärung des Willens einer oder mehrerer Parteien, die auf das Entstehen, die Veränderung oder die Beendigung von Rechtsverhältnissen abzielt. Rechtsgeschäfte können in verschiedenen Formen auftreten, wie Verträge, Kauf, Schenkung oder Testament. Die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts hängt von der Erfüllung bestimmter rechtlicher Voraussetzungen ab, wie beispielsweise der Geschäftsfähigkeit der Beteiligten und dem Vorliegen eines rechtmäßigen Inhalts.

Beispielsatz: Das Rechtsgeschäft zwischen den beiden Parteien wurde erfolgreich abgeschlossen.

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