Rechtsgrundlage


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · grund · la · ge

Das Wort Rechts­grund­la­ge besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­grund­la­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­grund­la­ge" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Rechtsgrundlage" bezeichnet die rechtlichen Grundlagen oder Rahmenbedingungen, auf denen Gesetze, Verordnungen oder Entscheidungen basieren. Es setzt sich aus den Wörtern "Recht" und "Grundlage" zusammen, wobei "Recht" die Gesamtheit der Normen und Regeln umfasst, die das gesellschaftliche Zusammenleben regeln, und "Grundlage" sich auf die fundamentalen Prinzipien oder Voraussetzungen bezieht. Die Rechtsgrundlage bildet somit die Basis für die rechtliche Beurteilung und Anwendung von Normen in einem bestimmten Kontext, sei es im Zivilrecht, Strafrecht oder Verwaltungsrecht.

Beispielsatz: Die Datenschutzverordnung bildet die wichtigste Rechtsgrundlage für den Schutz persönlicher Daten.

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