Rechtshilfe


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · hil · fe

Das Wort Rechts­hil­fe besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­hil­fe trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­hil­fe" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Rechtshilfe bezeichnet die Unterstützung oder Beratung, die Personen in rechtlichen Angelegenheiten erhalten können. Sie kann sowohl durch professionelle Juristen, wie Anwälte, als auch durch staatliche Institutionen angeboten werden. Die Begrifflichkeit setzt sich aus den Wörtern "Recht" und "Hilfe" zusammen. In vielen Ländern gibt es spezielle Einrichtungen oder Programme, die Menschen mit geringem Einkommen Zugang zu rechtlicher Unterstützung bieten, um ihre Rechte zu wahren und rechtliche Probleme zu lösen. Der Zugang zur Rechtshilfe ist ein wichtiger Bestandteil der Rechtsstaatlichkeit und dient der Sicherstellung von Gerechtigkeit.

Beispielsatz: Die Organisation bietet umfassende Rechtshilfe für Menschen in finanzieller Not an.

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