Rechtshilfegesuch


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · hil · fe · ge · such

Das Wort Rechts­hil­fe­ge­such besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­hil­fe­ge­such trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­hil­fe­ge­such" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Rechtshilfegesuch" setzt sich aus den Bestandteilen "Rechtshilfe" und "Gesuch" zusammen. Es bezeichnet einen formalen Antrag auf Unterstützung oder Beistand im rechtlichen Bereich, typischerweise an eine Behörde oder eine Institution. Solche Gesuche können in verschiedenen Kontexten auftreten, beispielsweise bei internationalen Rechtsanfragen oder bei der Einholung rechtlicher Informationen. Der Begriff impliziert, dass es sich um eine gezielte Anfrage handelt, die darauf abzielt, rechtliche Unterstützung oder Informationen zu erhalten, um ein spezifisches rechtliches Problem zu klären.

Beispielsatz: Das Rechtshilfegesuch wurde fristgerecht beim zuständigen Gericht eingereicht.

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