Rechtsinstitut


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · in · sti · tut

Das Wort Rechts­in­sti­tut besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­in­sti­tut trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­in­sti­tut" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Rechtsinstitut ist eine grundlegende rechtliche Einrichtung oder Regelung innerhalb eines Rechtssystems. Es bezieht sich auf bestimmte normative Strukturen, die das rechtliche Verhalten von Individuen und Institutionen steuern. Beispiele für Rechtsinstitute sind das Eigentum, Vertragsrecht oder das Familienrecht. Der Begriff setzt sich aus den Worten „Recht“ und „Institut“ zusammen, wobei „Institut“ hier eine organisierte oder systematische Regelung beschreibt. Rechtsinstitute dienen dazu, soziale Beziehungen zu ordnen und Konflikte zu vermeiden oder zu lösen.

Beispielsatz: Das Rechtsinstitut der Testamentserrichtung ermöglicht es, den letzten Willen formal festzulegen.

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