rechtskundiger


Eine Worttrennung gefunden

rechts · kun · di · ger

Das Wort rechts­kun­di­ger besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort rechts­kun­di­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "rechts­kun­di­ger" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "rechtskundiger" beschreibt eine Person, die über umfangreiche Kenntnisse im Bereich des Rechts verfügt. Es handelt sich um ein Adjektiv, das aus dem Grundwort "rechts" (bezogen auf das Recht) und dem Wort "kundig" (kenntnisreich, bewandert) zusammengesetzt ist. In diesem Fall bezeichnet es jemanden, der sachkundig und informiert über rechtliche Themen ist, beispielsweise ein Jurist oder Rechtsanwalt. Der Begriff betont die Expertise in rechtlichen Angelegenheiten und impliziert eine Fähigkeit, rechtliche Konzepte zu verstehen und anzuwenden.

Beispielsatz: Der rechtskundiger Anwalt beriet seinen Mandanten über die besten rechtlichen Schritte.

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