Rechtslastigkeit


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · las · tig · keit

Das Wort Rechts­las­tig­keit besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­las­tig­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­las­tig­keit" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Rechtslastigkeit bezeichnet den Zustand oder die Eigenschaft, in hohem Maße von rechtlichen Rahmenbedingungen oder juristischen Normen geprägt zu sein. Der Begriff setzt sich aus dem Wort „Recht“ und der Nachsilbe „-lastigkeit“ zusammen, welche eine gewisse Schwere oder Belastung anzeigt. In diesem Kontext impliziert Rechtslastigkeit häufig, dass Entscheidungen oder Handlungen stark durch Gesetze und Vorschriften beeinflusst werden, was sowohl Vor- als auch Nachteile haben kann. Eine hohe Rechtslastigkeit kann beispielsweise in regulatorischen Angelegenheiten oder bei rechtlichen Auseinandersetzungen von Bedeutung sein.

Beispielsatz: Die Rechtslastigkeit der neuen Verordnung sorgt für Kontroversen in der öffentlichen Debatte.

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