Rechtssache


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · sa · che

Das Wort Rechts­sa­che besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­sa­che trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­sa­che" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Rechtssache" bezeichnet einen Rechtsfall oder eine juristische Angelegenheit, die vor Gericht behandelt wird. Es setzt sich zusammen aus "Recht", was für Gesetze, Normen und deren Durchsetzung steht, und "Sache", was eine Angelegenheit oder ein spezifisches Thema bezeichnet. In diesem Kontext bezieht sich "Rechtssache" auf die Gesamtheit der relevanten rechtlichen Fragestellungen und Ansprüche, die in einem bestimmten Fall zu klären sind. Es handelt sich um ein Substantiv, das häufig in der juristischen Sprache verwendet wird, um den Fokus auf die rechtlichen Aspekte eines Problems zu lenken.

Beispielsatz: Die Anwältin bereitete sich intensiv auf die bevorstehende Rechtssache vor.

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