Rechtsstaat


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · staat

Das Wort Rechts­staat besteht aus 2 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­staat trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­staat" 1 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff „Rechtsstaat“ bezeichnet ein staatliches System, in dem die Ausübung von Macht an das Recht gebunden ist. Hierbei ist die Herrschaft des Rechts zentral, was bedeutet, dass alle Bürger, einschließlich der Regierung, gleich vor dem Gesetz sind. Rechtsstaatlichkeit umfasst Prinzipien wie Rechtssicherheit, Gewaltenteilung und die Garantie individueller Grundrechte. In einem Rechtsstaat haben Bürger das Recht, vor Gericht zu ziehen und ihre Ansprüche durchzusetzen, wodurch Willkür und Unterdrückung durch den Staat verhindert werden sollen. Der Rechtsstaat ist ein grundlegendes Element der demokratischen Gesellschaft und fördert die Freiheit und das Wohl des Einzelnen.

Beispielsatz: Der Rechtsstaat gewährleistet die Einhaltung von Gesetzen und den Schutz der individuellen Rechte seiner Bürger.

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