Rechtsstaates


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · staa · tes

Das Wort Rechts­staa­tes besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­staa­tes trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­staa­tes" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Rechtsstaates" ist die Genitivform des substantivierten Adjektivs "Rechtsstaat". Ein Rechtsstaat bezeichnet einen Staat, in dem die Ausübung von Macht an das Recht gebunden ist und individuelle Rechte sowie die Rechtssicherheit gewahrt werden. Prinzipien wie die Gewaltenteilung, der Schutz der Menschenrechte und ein faires Gerichtsverfahren sind zentrale Merkmale eines Rechtsstaates. Die Genitivform "Rechtsstaates" wird häufig verwendet, um Zugehörigkeiten oder Eigenschaften zu beschreiben, etwa in Phrasen wie "Die Prinzipien des Rechtsstaates" oder "Im Sinne des Rechtsstaates".

Beispielsatz: Der Schutz der Grundrechte ist ein zentrales Anliegen eines funktionierenden Rechtsstaates.

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