rechtsstaatliche


Eine Worttrennung gefunden

rechts · staat · li · che

Das Wort rechts­staat­li­che besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort rechts­staat­li­che trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "rechts­staat­li­che" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „rechtsstaatliche“ ist eine Adjektivform des Grundbegriffs „Rechtsstaat“. Es beschreibt Merkmale oder Prinzipien, die einen Rechtsstaat kennzeichnen. Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem die Gesetze oberste Autorität haben, die Rechte der Bürger geschützt sind und rechtsstaatliche Verfahren gewährleistet werden. Die Bezeichnung „rechtsstaatliche“ wird oft in Zusammenhang mit der Diskussion über die Einhaltung von Rechtsnormen, Rechtssicherheit, Gewaltenteilung und den Schutz der Grundrechte verwendet. Typische Kontexte sind Verfassungen, rechtliche Rahmenbedingungen und politische Systeme, die demokratische Prinzipien fördern.

Beispielsatz: In einem Rechtsstaat sind die Rechte und Freiheiten der Bürger durch rechtsstaatliche Prinzipien geschützt.

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