Rechtsstaatlichkeit


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · staat · lich · keit

Das Wort Rechts­staat­lich­keit besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­staat­lich­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­staat­lich­keit" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Rechtsstaatlichkeit bezeichnet das Prinzip, dass alle Staatsgewalt an das Recht gebunden ist. In einem Rechtsstaat werden Gesetze gleichmäßig und gerecht angewendet, und die Rechte der Bürger werden durch unabhängige Gerichte geschützt. Der Begriff setzt sich aus „Rechtsstaat“ und „-lichkeit“ zusammen, wobei „Rechtsstaat“ eine Staatsform beschreibt, in der die Rechtsordnung Vorrang hat. Die Rechtsstaatlichkeit ist ein zentrales Element der Demokratie und sichert die Grundrechte der Individuen sowie rechtliche Sicherheit und Ordnung in der Gesellschaft. Sie fördert Vertrauen in die Institutionen und schützt vor Willkür durch den Staat.

Beispielsatz: Die Rechtsstaatlichkeit ist ein fundamentales Prinzip, das die Gleichheit vor dem Gesetz gewährleistet.

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